Pro bono

Die Vejmelka & Wünsch ist sich als namhafter Rechtsberater ihrer Verantwortung in einem Rechtstaat voll bewusst. Sie nimmt deshalb auch aktiv an der pro bono Rechtsberatung von Personen mit beschränkten Einkommen und auch von gemeinnützigen Vereinen teil.  Die Kanzlei setzt sich für die Entwicklung der anwaltlichen pro bono Rechtsberatung ein. Im Jahre 2008 hat sie eine pro bono Deklaration gezeichnet und damit ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, denen, die es brauchen, im Rahmen des Projekts eines Pro bono Zentrums Rechtsbeistand zu leisten. In diesem Sinne hat die Vejmelka & Wünsch beispielsweise dem nichtstaatlichen Verein Iuridicum Remedium, o.s. bei der Beurteilung der diskriminierenden Bedingungen bei der Ausstellung der anonymen Chip-Karte „opencard“ oder der INEX – Sdružení dobrovolnických aktivit (Verein von Freiwilligen-Aktivitäten) bei der rechtlichen Absicherung von Volontärarbeit in ausländischen Projekten Rechtshilfe gegeben. 

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